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Allgemeine Geschäftsbedingungen


Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Lehrgänge, Seetörns und andere Veranstaltungen von Yachtacademy  

(Stand 11/2021)

1. Geltungsbereich

Für alle Bestellungen über unseren Online-Shop gelten die nachfolgenden AGB.

2. Vertragspartner, Vertragsschluss

Der Kaufvertrag kommt zustande mit Yachtacademy Klaus Scharf.

Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar. Sie können unsere Produkte zunächst unverbindlich in den Warenkorb legen und Ihre Eingaben vor Absenden Ihrer verbindlichen Bestellung jederzeit korrigieren, indem Sie die hierfür im Bestellablauf vorgesehenen und erläuterten Korrekturhilfen nutzen. Durch Anklicken des Bestellbuttons geben Sie eine Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Diese ist erst dann verbindlich, wenn Sie nach Eingang der Rechnung den Rechnungsbetrag, oder einen in der Rechnung festgelegten Teil dessen überweisen. Die Bestätigung des Zugangs Ihrer Bestellung erfolgt per E-Mail, unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung und stellt noch keine Vertragsannahme dar. Wir können Ihre Bestellung durch Versand einer Annahmeerklärung in separater E-Mail innerhalb von 2 Tagen oder durch Zusendung der Rechnung annehmen.

Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist Deutsch.

Der Vertragstext wird von uns nicht gespeichert.

3. Lieferbedingungen

Wir bestätigen Ihren Bestellungseingang innerhalb von 2 Tagen.

4. Bezahlung

In unserem Shop steht Ihnen die folgende Zahlungsart zur Verfügung: Rechnung

Teilnehmerplätze gelten nach Eingang des Rechnungsbetrages oder dessen Anzahlung, als verbindlich gebucht.

5. Gewährleistung und Garantien

Es gilt das gesetzliche Mängelhaftungsrecht. Informationen zu gegebenenfalls geltenden zusätzlichen Garantien und deren genaue Bedingungen finden Sie jeweils beim Produkt und auf besonderen Informationsseiten im Shop.

6. Teilnahmebedingung für alle, von Yachtacademy angebotenen Veranstaltungen

An Lehrgängen, Seetörns oder anderen segelsportlichen Veranstaltungen von Yachtacademy kann nur teilnehmen, wer ausreichend gesund ist, schwimmen kann, sowie hinsichtlich eventueller Covid-19-Infektion die 2G-Regel (geimpft oder genesen) erfüllt.

7. Umfang und Änderungen der Leistungen

Mit der Teilnehmergebühr ist die Ausbildung durch Yachtacademy sowie bei Seetörns die Unterkunft an Bord abgegolten. Die An- und Abreise zum Lehrgang bzw. Seetörn ist Sache des Teilnehmers und liegt außerhalb der Leistungen und des Verantwortungsbereichs von Yachtacademy.

Yachtacademy ist jederzeit berechtigt, Seetörns und Lehrgänge mit anderen als den in der Teilnahmebestätigung genannten Schiffen/Räumlichkeiten durchzuführen, wenn das geplante Schiff/Raum aus unvorhersehbaren Gründen nicht zur Verfügung steht oder die Sicherheit der Teilnehmer oder Besatzung gefährdet wäre. Entsprechendes gilt bei notwendigen Änderungen der geplanten Reiseroute.

8. Prüfungen und Führerscheine  

Die Lehrgänge werden nach den Führerscheinvorschriften des "Deutschen Seglerverbandes" (DSV) durchgeführt und enden mit der jeweils vorgesehenen Prüfung, die von der zuständigen Prüfungskommission abgenommen wird. Alle Prüfungen werden durch Yachtacademy dem zuständigen Prüfungsausschuss gemeldet und von diesem in eigener Regie durchgeführt. Kann eine Prüfung seitens des Prüfungsausschusses nicht durchgeführt werden, steht dem Teilnehmer keine Minderung oder vertraglicher Schadenersatz zu. Dies gilt auch, wenn der Prüfer zu dem vereinbarten Termin nicht erscheint. Die Teilnahme an der Prüfung ist nur möglich, wenn der Teilnehmer alle erforderlichen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt und die Prüfungs- und Führerschein-Ausstellungsgebühr bezahlt hat, die vom zuständigen Prüfungsausschuss zusätzlich zur Törn-/Lehrgangsgebühr berechnet wird.

9. Haftung, Versicherung und Verjährung

Bei den Veranstaltungen, die alle sportlichen Charakter haben, lassen sich trotz größtmöglicher Sicherheitsvorkehrungen nicht alle Risiken ausschließen. Es wird daher der Abschluss einer Unfallversicherung empfohlen. Der Teilnehmer verpflichtet sich mit seiner Unterschrift bei der Anmeldung, den Anordnungen des Schiffsführers/Ausbilders unbedingt Folge zu leisten. Schäden am Schiff oder dessen Ausrüstung, für die ein Teilnehmer nach zivilrechtlichen Vorschriften haftbar ist, sind von diesem nur insoweit zu tragen, als sie nicht durch eine Kasko- oder Haftpflichtversicherung der Yacht abgedeckt sind. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Teilnahme an einem Segeltörn auf eigene Gefahr geschieht und keinerlei Ansprüche gegen den Schiffsführer oder den Eigner desjeweiligen Törnschiffes geltend gemacht werden können. Schadensersatzansprüche des Teilnehmers gegen den die Yachtacademy - gleich aus welchem Rechtsgrunde - sind der Höhe nach auf die 2-fache Lehrgangs- oder Törngebühr beschränkt, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Yachtacademy oder ihrer Mitarbeiter. Die Verjährungsfrist beträgt in diesem Fall drei Monate und beginnt mit dem anspruchsbegründeten Ereignis. Die gerichtliche Geltendmachung der Ansprüche ist erst zulässig, wenn ein schriftlicher Vermittlungsvorschlag der Yachtacademy abgelehnt worden ist.

Für die Geltendmachung von Ansprüchen gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Oldenburg/OH.

10. Zahlungsbedingungen

Die Lehrgangs- oder Törngebühr ist wie folgt fällig:

a.) Bei Seetörns und Praxis-Lehrgängen in Europa: Anzahlung in Höhe von 50% mit Erhalt der Rechnung. Bei Barebootcharter: Anzahlung in Höhe von 50% mit Erhalt der Buchungsbestätigung/Rechnung. Vorrangig gelten die Geschäftsbedingungen des eingesetzten Charter-Vermittlungssystems b.) Restbetrag bis spätestens 30 Tage vor Lehrgangs- bzw. Seetörnbeginn c.) bei Anmeldung innerhalb von 30 Tagen vor Lehrgangs- oder Seetörnbeginn ist der Gesamtbetrag sofort fällig.

11. Rücktritt

a) durch die Yachtacademy: Yachtacademy ist berechtigt, vor Beginn des jeweiligen Lehrgangs bzw. Seetörns zurückzutreten, wenn dessen Durchführung aufgrund von Umständen unmöglich oder gefährdet wird, die bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar waren: Derartige Umstände sind insbesondere: Nichterreichen der vorgesehenen Teilnehmerzahl, mangelnde Einsatzbereitschaft des vorgesehenen Schiffes oder eines geeigneten Ersatzschiffes, Krieg, innere Unruhen, Streik, hoheitliche Anordnung, Epidemien, Naturkatastrophen oder ähnliche schwerwiegende Ereignisse. Bei Rücktritt durch die Yachtacademy aus einem der vorgenannten Gründe erhält der Teilnehmer die geleistete Zahlung zurück. Weitergehende Ansprüche gegen die Yachtacademy, gleich aus welchem Rechtsgrunde, sind ausgeschlossen.

b) durch den Teilnehmer: Bei Rücktritt von der Anmeldung durch den Teilnehmer muss dieser der Yachtacademy eine pauschalierte Entschädigung (Stornopauschale) zahlen, die nach Leistung und Rücktrittszeitpunkt variiert und dem nachstehend genannten Prozentsatz der vereinbarten Teilnehmergebühr entspricht, jedoch mindestens 45,- € beträgt.

Bei Rücktritt bis:

90 Tage vor Beginn einmalig 45,00€

89 bis 45 Tage vor Beginn 30% des Veranstaltungspreises

44 bis 30 Tage vor Beginn 50% des Veranstaltungspreises

29 bis 1 Tag(e) vor Beginn 90% des Veranstaltungspreises

Nichterscheinen oder Abbruch 100% des Veranstaltungspreises

12. Sonstiges

Die Teilnehmerdaten werden von Yachtacademy unter Beachtung der Auflagen des Datenschutzgesetzes gespeichert. Es gilt der bei Buchung aktuelle Stand der allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

Sollten einzelne Klauseln dieser Bedingungen unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit anderer Klauseln oder des Vertrages.

 
 
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